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Das Bürgergeld entspricht einer Grundrente. Ab dem Alter von 60 Jahren bekommt man eine Zusatzrente, die sich am vorangegangen Einkommen und an der Lebensarbeitszeit orientiert. Die Zusatzrente darf das 3-fache des Bürgergeldes, 1.800 €, nicht übersteigen. Zusammen mit der Grundrente beträgt die Bürgergeldrente also maximal 2.400 €, davon gehen 200 € für die Gesundheitsprämie ab, so dass die Netto-Bürgergeldrente bei maximal 2.200 € liegt. Darüberhinaus gibt es noch eine neue Elternrente für Mütter und Väter, die die Erziehungsleistung rentenrechtlich anerkennt. |