Die repräsentative INSA-Studie 50plus gibt einen Überblick, wie die "neue Mehrheit" – die Altersgruppen in der zweiten Lebenshälfte – denken und fühlen. Mehr Informationen…
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There are no translations available. Kosten des Solidarischen BürgergeldesAlle Bürgerinnen und Bürger, die eine Daueraufenthaltsberechtigung in Deutschland besitzen, werden ein Bürgergeld in Höhe von 600 € pro Monat erhalten, das sind 7.200 € pro Jahr. Im Jahr 2010 hat Deutschland 81,5 Millionen Einwohner, es entstehen also Ausgaben von 586,8 Milliarden € pro Jahr für das Solidarische Bürgergeld. 586,8 Milliarden € Bruttobürgergeldkosten pro Jahr 21,5 Millionen Bürger sind über 60 Jahre und das Bürgergeld ist für diese Bürger eine Grundrente, die durch Zusatz- und Elternrente aufgestockt wird. Für die 13,5 Millionen Kinder ersetzt das Bürgergeld das jetzige Kindergeld und den Kinderfreibetrag. Kosten des Gesundheitswesens
210 Milliarden € kostet das Gesundheitswesen heute. Bei der Einführung des Solidarischen Bürgergeldes würden insgesamt 220 Milliarden € direkte und indirekte staatliche Mittel in das Gesundheitswesen fließen. Über 10 Milliarden € mehr als heute. Kosten für das Arbeitslosen- und das ElterngeldDas Arbeitslosengeld II wird durch das Solidarische Bürgergeld ersetzt. Nicht aber das Arbeitslosengeld I, hier betrugen die Ausgaben im Jahr 2008 14,6 Milliarden €. Die Kosten des Elterngeldes betragen 4,7 Milliarden €. Insgesamt müssen etwa 20 Milliarden € für das Arbeitslosen- und Elterngeld zur Verfügung gestellt werden. Kosten für die Zusatz- und ElternrenteDie Zusatzrente soll maximal die 3-fache Höhe des Bruttobürgergeldes betragen, d.h. eine Brutto-Bürgergeldrente von bis 2.400 € pro Monat. Für Pensionäre, die zum Teil höhere Altersansprüche erworben haben, sind auch diese gesichert.
Heute sind zusammen also knapp 290 Milliarden € für die gesetzlich geregelten Alterseinkünfte für Rentner und Pensionäre aufzubringen. Nur gut die Hälfte des Betrages, nämlich rund 155 Milliarden €, deckt das Solidarische Bürgergeld als Grundrente ab.
Der Staat bezahlt für jedes Kind die anteilige Lohnsummenabgabe für eine Zusatzrente (13,5 % zu einem fiktiven Erziehungsgehalt von je 400 € im Monat). Die vom Staat zu tragende Lohnsummenabgabe für die Zusatzrente beläuft sich auf 648,00 € pro Jahr pro Elternteil, für beide Elternteile wird für die spätere Zusatzrente also eine Lohnsummenabgabe von 1.296,00 € pro Jahr bis zum 14. Geburtstag des Kindes fällig. Die Zusatzrentenbeiträge zugunsten beider Elternteile betragen 18.144,00 € pro Kind Für Alleinerziehende wird ein fiktives Erziehungsgehalt von 600 € im Monat für die Zusatzrente in Höhe von jährlich 972,00 €, insgesamt 13.608,00 € pro Kind geleistet. Bei 650.000 Neugeborenen im Jahr betrügen, wenn alle Eltern sich gemeinsam um die Erziehung ihrer Kinder kümmerten, die Kosten bei 14 Jahrgängen zwischen 8,8 und 11,8 Milliarden €. Steuerfinanzierte Sozialtransfers entfallen
Steuern und Abgaben fallen wegbisherigen Einnahmen durch die
Diese drei Steuern brachten der öffentlichen Hand im Jahr 2009 Einnahmen von über 186 Milliarden €. Dazu kommen die
Insgesamt über 375 Milliarden € an bisherigen Steuereinnahmen entfallen bzw. müssen ersetzt werden. Dazu kommt, dass die Sozialversicherungsabgaben auf der Arbeitnehmerseite vollständig entfallen und auf Arbeitgeberseite durch die Lohnsummenabgabe ersetzt werden. Über 230 Milliarden € Sozialbeiträge bezahlten die Arbeitgeber 2009. Sie fallen, was die Leistungen für die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung betrifft, vollständig weg und werden durch die neue Lohnsummenabgabe ersetzt. Unberührt bleiben die Beiträge der Arbeitgeber für die Unfallversicherung. Neue Steuern und AbgabenDas sind die
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