Vorteile für Familien

Die Familienfreundlichkeit des Bürgergeldkonzeptes ist offensichtlich. Das Solidarische Bürgergeld honoriert die Familienarbeit, Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen. Es stärkt die Familien. Es führt dazu, dass Kinder kein Armutsrisiko mehr darstellen. Familien sind abgesichert. Mit dem Solidarischen Bürgergeld wird auch die Pflege Angehöriger vergütet, weil es das Existenzminimum garantiert – auch dann, wenn auf Grund eines Pflegefalls Familienangehörige nur in Teilzeit bzw. nicht erwerbstätig sein können. Bedeutsam ist die mit dem Solidarischen Bürgergeld eingeführte Individualbesteuerung.

Ein Ehegattensplitting erübrigt sich. Denn während die gemeinsame steuerliche Veranlagung den Verheirateten heute einen Steuervorteil gewährt, macht der einheitliche Steuersatz von 40% einen Splittingvorteil überflüssig. Da der Ehe- und Familienverbund nicht mehr zu finanziellen Nachteilen führt, wird Gemeinschaft nicht mehr bestraft, sondern ist auch finanziell attraktiver. Deshalb gilt es beim Solidarischen Bürgergeld die unbürokratische Individualbesteuerung.